Margretha Hassenwurger, 11. bis 13. Generation

Margretha Hasenburger

Margretha Hassenwurger (Margretha Hasenburger) taucht im Dezember 1665 im Sterbebuch auf. Sie ist nicht als „Kindt des >name<“ oder als „Tochter des >name<“ eingetragen, wie das bei Minderjährigen üblicherweise der Fall war. Das legt nahe, dass sie im Erwachsenenalter gestorben ist.

Ob sie aber ledig, verheiratet oder verwitwet war, lässt sich nicht eruieren. Möglich wäre, dass sie die Frau von einem Ruep und damit eine eingeheiratete Hasenburger war.

Margretha erlebte die Anfänge des Dreißigjährigen Kriegs. Sie war sehr wahrscheinlich eine Ungebildete, da Frauen grundsätzlich verwehrt blieb, Bildung zu erlangen. Sie war von einem männlichen Vormund abhängig, dessen Zustimmung sie benötigte, für alles, was sie tun wollte.

Sie kannte die Nachkriegsjahre, überlebte 1650 eine weitere Pestwelle mit vielen Toten in Hartmannsdorf und erlebte 1658, wie ein Kind zum Herrscher des Reiches wurde. Der zweite Sohn des verstorbenen Kaisers Ferdinand III., Leopold I.[1], folgte ihm im Alter von 14 Jahren auf den Thron, als Herrscher über das Heilige Römische Reich. In der Steiermark wurde 1648 Johann Maximilian Graf von Herberstein Landeshauptmann[2], und in Hartmannsdorf war Georg Christof Freiherr von Wilfersdorf seit 1635 in Besitz des Freihofes[3] am Schloßberg.

Margaretha Hasenburger starb 1665. In diesem Jahr gab es in Hartmanndorf mit 72 Toten den höchsten Wert dieser Welle und damit nur um sechs weniger als 25 Jahre davor am Höhepunkt der Epidemie im Jahr 1640.


[1] Leopold Ignaz Joseph Balthasar Franz Felician = Leopold I., * 9. Juni 1640 in Wien, † 5. Mai 1705 in Wien; VI. Kaiser aus dem Hause Habsburg, 1658-1705 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, ab 1654 König in Germanien, ab 1655 in Ungarn, ab 1656 in Böhmen, ab 1657 in Kroatien und Slawonien. [2] Johann Maximilian der Ältere, erster Reichsgraf von Herberstein: * 1601, † 19. Mai 1679 in Herberstein. Neben vielen anderen Ämtern war er von 1648-1674 Landeshauptmann im Herzogtum Steiermark, ab 1652 Stadthalter von Innerösterreich und Ratsdirektor. [3] Freihof: Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit eine geschlossene Hofstruktur mit Innenhof für landwirtschaftliche Arbeiten und Zusammenkünften, die Wohnhaus, Stallung, Werkstätten, Scheune, Speicher und möglichereweise eine Kapelle einschloss. Die Bewirtschaftung erfolgte durch einen selbständigen Bauern, der dem adeligen Besitzer nicht hörig war. Der Hof war von der lokalen Gerichtsbarkeit unabhängig und damit von Abgaben und Zehent bzw. Steuern befreit oder auch von Pflichten wie etwa Wachdienste.

Ich freue mich darauf, von dir zu lesen, was du von diesem Beitrag hältst!