Ende des 18. Jahrhunderts hatte die Industrialisierung eingesetzt, wodurch auch die kleinen Handwerker ins Hintertreffen geraten waren.
Der Bauernstand in Hartmannsdorf
Es wurde damit begonnen die menschliche Arbeitskraft und Nutztiere durch Maschinen zu ersetzen. Massenarbeitslosigkeit und Hungersnöte waren die Folge.
Die Vorreiter der Revolution 1848 in Wien waren Studenten gemeinsam mit Buchhändlern, Buchdruckern und Schriftensetzern, welche gegen den Absolutismus, nicht aber gegen die Monarchie als solche waren. Zu dieser Unzufriedenheit machte sich in den Habsburger-Ländern das Gefühl des Nationalstolzes breit, und dafür wurde gekämpft.
Die soziale Situation der Bauern war schlecht. Aus dem Untertanenpatent von 1781 von Joseph II.[1] wurde zwar die Aufhebung der Leibeigenschaft umgesetzt, aber gegen die Abgabenquoten und die Aufhebung der Robot-Leistungen sowie die Zehent-Abgabe wehrten sich die Grundherren, sodass der Kaiser die Reform vorerst zurücknehmen musste.
In Oberösterreich, der Steiermark, in Tirol und Mähren wurden in den Landtagen neue Gemeindeordnungen und die Ablöse der Grundlasten zum Thema. Die Revolution blieb vorwiegend in Wien mit der Ausnahme einiger Radikaler aus der Steiermark, die bei der Oktoberrevolution zur Unterstützung hinzukamen.
Im Mai wurde die Einberufung eines konstituierenden Reichstags gefordert, in den Abgeordnete allgemein, direkt und frei gewählt werden sollten, und durch Straßenkämpfe erzwungen. Die kaiserliche Familie um Ferdinand I. floh nach Innsbruck.
Im Juni wurde Erzherzog Johann als kaiserlicher Vertreter nach Wien zurückgeschickt und mit der Bildung eines vorwiegend demokratisch gesinnten Ministeriums beauftragt, was zum konstituierenden Reichstag am 23. Juli führte. Am 26. Juli 1848 beantragte Hans Kudlich[2], der als „Bauernbefreier“ in die Geschichte einging, in diesem Reichstag offiziell die Aufhebung der bäuerlichen Untertanenlasten, was Anfang September bewilligt wurde und am 7. September in Kraft trat. (vgl. Glaubauf, 2012). Dafür wurde er 1851 zum Tode verurteilt konnte aber in die USA flüchten und dort als Arzt sein Leben weiterführen.
Mit dem abgeschafften Feudalsystem war die Untertänigkeit der Bauern Geschichte und die Vorbesitzer von Grund und Boden, die Grundherren, mussten entschädigt werden. Die gebildeten Kommissionen waren in den nächsten Jahren damit beschäftigt, die Entschädigungen in der Höhe von zwei Drittel des Schätzwertes der Ländereien festzustellen, die an die Grundherren ausgezahlt wurden. Und die Bauern, die nun Eigentümer der Grundstücke werden konnten, die sie ohnehin schon bearbeiteten, wurden verpflichtet, den festgesetzten Wert in den folgenden 40 Jahren abzugelten. Anstelle der Abgaben an den Grundherren traten Steuern, die an Gemeinden, Länder und Staat zu entrichten waren. Zur Verwaltung dieser neuen Struktur wurden Bezirksverwaltungen und Gerichte gegründet. Waren die Bauern nun zwar frei, so entstand zum einen das Problem, dass der Absatz der produzierten Güter neu organisiert werden musste. Auf der anderen Seite entwickelte sich nach 1868 die Weitergabe kleinerer Grundstücke durch Erbteilung nachteilig für die Bauern. Die so entstandenen Kleinstbauern mit sehr geringem Grundanteil konnten nicht mehr überleben und die Verschuldung stieg an. Erst durch Neuorganisationen in Genossenschaften gelang es den nachkommenden Generationen den Bauernstand zu stabilisieren. (vgl. Glaubauf, Austria-Forum, 2010)
[1] Joseph II., *13. März 1741 in Schloss Schönbrunn in Wien, † 20. Feber 1790 in Wien; 1765-1790 erster Kaiser des Heiligen Römischen Reiches aus dem Haus Habsburg- Lothringen; Mitregent seiner Mutter Maria Theresia; Vertreter des aufgeklärten Absolutismus mit ehrgeizigen Reformplänen. [2] Hans Kudlich, *25. Oktober 1823 in Lobenstein in Östereichisch-Schlesien, † 10. November 1917 in Hoboken, New Jersey, Vereinigte Staaten; Österreichischer Politiker; Befreier österreichischer, böhmischer und polnischer Bauern; Arzt als amerikanischer Staatsbürger.