Vom Herzogtum Steiermark zum Kernland Innerösterreichs

1180 wurde die Mark von Bayern getrennt und zum selbständigen Herzogtum erhoben. (vgl. Diem P., 2009; austria-forum.org).

1192 fiel die Steiermark gemäß dem Erbvertrag von 1186 zwischen dem Herzog Otakar IV. und dem Babenberger Lopold V., an die Babenberger, behielt aber ihre Selbständigkeit. Damit ist die Steiermark das erste Bundesland des heutigen Österreich.

Kurze Zeit herrschte Premysl Ottokar II., musste die Steiermark im Wiener Frieden 1276 aber wieder abtreten. 1282 ging sie an den Habsburger Herzog Albrecht I.

Zu dieser Zeit war die Rodung im südlich gelegenen „Grenzödlandgürtel“ bereits seit mehreren Generationen im Gange und Hartmannsdorf war bereits gegründet.

Zu Beginn des 15. Jahrhunderts wurde die Steiermark zum Kernland von Innerösterreich, das sich bereits aus Kärnten, Krain und Triest zusammensetzte.

Der Staat „Innerösterreich“ spielte zwischen 1564 und 1748 kulturell und politisch eine wichtige Rolle. Graz war Residenzstadt und erhielt zentrale Behörden, wie eine Geheime Hofstelle, die Hofkammer, den Hofkriegsrat (vor allem für den Grenzschutz zuständig) und hatte Gesandtschaften[1] am Reichstag[2] und bei der Kurie[3]. Erst 1619, zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges, wurden diese Behörden nach Wien verlegt.


[1] Gesandtschaft: Diplomatische Vertretung. [2] Reichstag des Heiligen Römischen Reichs: ständische Versammlung und Gegengewicht zum Kaiser. [3] Kurie: päpstlicher Hof, bzw. alle päpstlichen Behörden