Landweber produzierten billiger und hatten zudem den Vorteil, sich durch ihre Landwirtschaft auch bei weniger Absatz ernähren zu können. Dem standen die bürgerlichen Handwerker machtlos gegenüber, als der Zerfall von Städten einsetzte. Zunehmend wurde das Leben in der Stadt teurer, sodass viele Handwerker in Vorstädte und aufs Land zogen. Das brachte die Ausdehnung der zu ihrem Nachteil geänderten Bestimmungen für Leinweber mit aufs Land. So wurden nicht nur die von den Städten abgewanderten Weber, sondern auch jene am Land bestraft. Ihnen wurde schlichtweg die Erlaubnis für bestimmte Arbeiten entzogen, und sie durften nur noch gegen Lohn Roharbeiten erledigen und keine Produkte fertigen, die sie hätten verkaufen können. Das was sie erzeugten, musste an die bürgerlichen Webermeister geliefert werden. Allerdings ging diese Bevormundung den ländlichen Leinwebern zu weit. Sie forderten als Untertanen Unterstützung von den Grundherrschaften ein, und erhielten sie auch. Denn die Grundherren sahen auch ihre Interessen nicht gewahrt, da man damit in ihren Wirtschaftsbereich eingriff, den sie nach eigenem Ermessen gestalten wollten.
Bis zur zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts war es so weit, dass alle Weberzünfte der Landes-Handwerksorganisation formal untergeordnet waren. Das ignorierten die Grundherren und beeinflussten die Weber nach wie vor in ihrem Wirkungsbereich. Sie saßen am längeren Ast, da es mittlerweile mehr Leinweber am Land als in der Stadt gab.
Lehre: Eine Lehre dauerte vier Jahre, bevor der angehende Weber als Knappe (Geselle) für zwei Jahre auf Wanderschaft gehen konnte. Die Wanderjahre dienten dazu, das Handwerk bei Fremden zu üben und ausreifen zu lassen. Um den Meister zu erreichen musste der Knappe Meisterstücke anfertigen, die vom Zunftmeister bewertet wurden. Die Meisterstücke für Stadt- und Marktmeister unterlagen einem höheren Anspruch als jene für Meister vom Land. Sobald der junge Weber als Meister arbeiten durfte, musste er das weitere zwei Jahre allein tun, bevor es ihm erlaubt war einen Lehrling aufzunehmen. Und er durfte nur einen aufnehmen. Erst wenn dieser sich auf Wanderschaft begab, war es ihm erlaubt erneut einen Jungen zu beschäftigen.